
Es ist wieder an der Zeit, die Steuererklärung steht vor der Tür. Geben Sie sie unseren Experten weiter und vermeiden Sie Situationen wie im Video.
Preisliste
- Lernende und Studenten CHF 99.-
Steuererklärung ohne Liegenschaften etc.
- Nat. Person (Privat) CHF 109.-
Steuererklärung ohne spezielles. (Liegenschaften, besondere Bedingungen etc.)
- Nat. Person (Privat) ab CHF 109.-
Steuererklärung mit Liegenschaften, besondere Bedingungen etc.
- Jurist. Person (Unternehmen) ab CHF 209.-
Komplette Steuererklärung mit allen Zusätzen.
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9:30 - 18:30 Uhr
Samstag
9:30 - 12:00 Uhr
Sonntag
Per Mailverkehr
Einfach online zusenden und erledigt ist sie.

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FAQ
Häufig gestellte Fragen
Selbstverständlich stehe Ihnen unsere Steuerexpertinnen und Steuerexperten nach Vereinbarung zur Verfügung.
Unsere Steuerexperten helfen Ihnen gerne Ihre ausländischen Angelegenheiten klar und korrekt zu melden.
In der Regel muss die Steuererklärung innert 30 Tagen eingereicht werden. In fast allen Fällen wird das Gesuch von der Steuerbehörde gewährt. Die Gesuche sind abhängig von Wohnort bei der Gemeinde oder bei der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen.
Die Einreichung erfolgt schriftlich oder über das dementsprechende Online-Portal.
Der Lohnausweis dient bei der Steuererklärung zur korrekten und vollständigen Deklaration aller Einnahmen.
Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht dem Angestellten den Lohnausweis auszustellen.
Darin finden sich alle Angaben zu den Vergütungen.
Im Normalfall erhält der Arbeitnehmer den Lohnausweis im ersten Monat des Jahres. Wenn Fehler darin zu erkennen sind, ist dies sofort dem Arbeitgeber zu melden.
Es muss für jede Arbeitsstelle muss ein Lohnausweis ausgestellt werden.
Falls Sie den Arbeitgeber im selben Jahr gewechselt haben, muss dieser Ihnen trotzdem den Lohnausweis ausstellen.
Gemeinnützige Spenden dürfen Sie bei den Einkommenssteuern absetzen. In der Regel beträgt der höchstmögliche Abzugsbetrag 20 Prozent Ihres Netto-Einkommens. Ausnahmefalle wie Spenden, welche die 20 Prozent übersteigen, müssen mit Nachweisen beleget werden. Die kantonalen Unterschiede finden Sie bei der ZEWO.